Sonntag, 20.05.2012 20:35 Uhr

Das Recht am eigenen Bild bei Twitterfotodiensten

Verfasser: Martin Zieroth Bonn, 11.01.2012, 11:15 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Internet und Technik +++ Bericht 1484x gelesen

Bonn [ENA] Fußballer, Models und Schauspieler, Sie alle posten, oder neudeutsch twittern, intime, lustige oder auch mal erschütterne Bilder von sich und ihrer Umwelt. Aber nicht nur die Stars und Sternchen erfreuen die Twitterwelt mit Bildern und Fotos auch die ca 20 Millionen deutschen Twitter User twittern um die Wette. Besonders einfach wurde das Versenden von Bildern durch die Integration von Fotodiensten.

Twitpic, Lockerz und Twitter selber sind 3 der bekanntesten Anbieter um Bilder in die eigenen Tweets einzubinden. Apps für iOS und Android Geräte oder Clients wie Tweetdeck ermöglichen den direkten Aufruf der Bilder ohne Nutzung von üblichen Browser und auch beim Posten werden automatisch solche Anbieter genutzt. Doch was viele User nicht beachten sind die Geschäftsbedingungen, die jeder mit dem Hochladen seiner Bilder anerkennt. Bei den oben genannten Diensten wird man überrascht sein, denn es werden umfangreiche Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt. So können die Anbieter die hochgeladenen Fotos weiter verkaufen oder lizenzieren.

Dies findet alles ohne weitere Einwillung der Urheber statt. Man darf sich also nicht wundern, wenn das eigene Bild auch woanders im Internet auftaucht, eventuell für die Werbung einer pornographischen Seite?? Darüber wird sicherlich niemand wirklich erfreut sein. Anzumerken ist, dass die entsprechenden Passagen in den AGB's nicht der deutschen Rechtssprechung entsprechen aber die Chancen sich gegen einen ausländischen Diensteanbieter zur Wehr zu setzen scheinen sehr gering. Die sicherste Alternative wäre keine Bilder mehr hochzuladen egal beim welchem Dienst. Ist es aber unvermeidbar empfehlen sich Dienste, die andere Regelungen haben wie z.B. Yfrog oder Mobypicture.

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